Dr. Kilian Eßwein



Kilian Eßwein berät Unternehmen und Unternehmer umfassend im Gesellschaftsrecht (u.a. Corporate Governance) sowie zu Compliance und Fragen der Haftungsprävention. Er vertritt seine Mandanten in streitigen Verfahren und ist in der Litigation auf die Durchsetzung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen spezialisiert. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt von Kilian Eßwein in der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern, oftmals zur Abwehr von Organhaftungsansprüchen.
Von der WirtschaftsWoche wurde Kilian Eßwein 2019 und 2025 als TOP Anwalt für Compliance genannt, Handelsblatt & Best Lawyers zählen ihn seit 2020 zu Deutschlands besten Rechtsanwälten für Konfliktlösung sowie seit 2023 für Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation und das F.A.Z. Institut hat ihn als TOP Anwalt 2026 für Prozessführung ausgezeichnet.
- Promotion im Bereich Organhaftung
- Compliance Officer (C. H. Beck)
- Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und Compliance
- Vertretung von Gesellschaften und Managern im Bereich Organhaftung
- Beratung von Gesellschaften, Organen und Organvertretern zur Haftungsprävention, insbesondere Geschäftsverteilung, Delegation und Absicherung unternehmerischer Entscheidungen („business judgment rule“)
- Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Commercial Litigation
- Beratung zu Fragen der Corporate Compliance sowie Spezialthemen, wie z.B. Geldwäscheprävention
- Erstellung von Leitlinien, Kodizes und Schulungen zur Sicherstellung von Compliance
- Referent bei der Beck-Akademie zum Risikomanagement für Organmitglieder
- Prüfer im Zweiten Staatsexamen
- Fremdsprache: Englisch
- Eintritt als Partner in die Kanzlei 2022
- Tätigkeiten als Rechtsanwalt in einer der führenden deutschen Großkanzleien, einer führenden mittelständischen Kanzlei sowie zwischenzeitlich der Konzernrechtsabteilung von Munich Re
- Zulassung als Rechtsanwalt 2012
- Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Sheffield und München (Promotion)
- Börsen-Zeitung, 2.10.2025, Kardinalpflichtverletzung gefährdet D&O-Versicherungsschutz
- DStR 2019, 1751, Blick ins Gesellschaftsrecht (zusammen mit Dr. Christian Dittert)
- CCZ 2018, 73, Mitarbeiteramnestien bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen
- hv Magazin 06/2015, Vorstandshaftung: Keine Entmachtung der HV in den ersten drei Jahren
- Die AG 2015, 151: § 112 AktG: Universalnorm für die Vermeidung von Interessenkonflikten? – Ein Plädoyer für die Rückbesinnung auf den Wortlaut
- Unternehmeredition, Steuern & Recht, 01/2015, 16, Die Haftung des GmbH–Geschäftsführers
- Süddeutsche Zeitung, 26.01.2015, Drei Jahre sind zu viel
- F.A.Z. Institut – TOP Anwalt 2027 Handels- und Gesellschaftsrecht: Prozessführung
- WirtschaftsWoche (2025) – TOP Anwalt (Prozessführung)
- F.A.Z. Institut – TOP Anwalt 2026 Handels- und Gesellschaftsrecht: Prozessführung
- Handelsblatt & Best Lawyers (seit 2024) – Deutschlands Beste Anwälte: Konfliktlösung
- Handelsblatt & Best Lawyers (seit 2023) – Deutschlands Beste Anwälte: Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation
- Handelsblatt & Best Lawyers (2020 – 2023) – Deutschlands Beste Anwälte: Litigation
- WirtschaftsWoche (2019, 2025) – TOP Anwalt Compliance
- WirtschaftsWoche (2024) – TOP Anwalt Schiedsverfahren (Arbitration)
Kontakt: T +49 (0) 89 / 36 88 68 9-0 | F +49 (0) 89 / 3 61 61 73 | k.esswein@fr-partner.de | VCard
Assistenz: Andrea Kornbichler – T +49 (0) 89 / 36 88 68 9-0
