KOMPETENZEN
Rechtsgebiete
Vor dem Hintergrund unserer Ausrichtung auf das private Wirtschaftsrecht dominieren bei uns vier große Bereiche:
Corporate – Das Gesellschaftsrecht.
Einer unserer wesentlichen Schwerpunkte liegt in der Beratung und Vertretung von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern, speziell auch dann, wenn diese auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (Organhaftung einschließlich D&O Versicherung).
Weitere Schwerpunkte haben wir im Recht der Freiberufler-Gesellschaften und im Bereich der Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft (Gesellschafterstreit).
Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst auch die Vertragsgestaltung.
Real Estate – Das Immobilienrecht.
Wir beraten insbesondere Bauträger, Bauunternehmen, Architekten und Projektentwickler in den klassischen Feldern des privaten Baurechts und in den einschlägigen Nebengebieten.
Unser Knowhow erstreckt sich im Immobilienwirtschaftsrecht auf alle Fragen rund um den Lebenszyklus von Immobilien und Anlagen erneuerbarer Energien.
Litigation – Die Prozessführung.
Komplexe und umfangreiche Prozesse führen wir auch dann, wenn der Streitgegenstand nicht im Bereich des Gesellschafts- oder Immobilienrechts liegt. Die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht hat bei uns seit jeher große Bedeutung.
Wir verfügen deshalb über erhebliche Prozesserfahrung. Die Interessen unserer Mandanten setzen wir sowohl vor den staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten mit allem Nachdruck durch.
Wir sind auch als Schiedsrichter und Schiedsgutachter tätig.
Compliance und Corporate Governance – Gute und sichere Unternehmensführung
Das regulatorische Umfeld wird für Unternehmen, Organe und Mitarbeiter immer komplexer. Verstöße werden straf- und zivilrechtlich geahndet und stellen nicht selten eine Gefahr für die Reputation dar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen rechtskonform zu führen und Haftungsrisiken zu reduzieren. Für Ihr Unternehmen entwickeln wir passgenauen Compliance-Maßnahmen, damit diese zwar wirkungsvoll sind, aber Ihr unternehmerisches Handeln nicht unnötig einschränken.
Auch zu Spezialthemen, wie z.B. der Geldwäscheprävention, verfügen wir über umfangreiche Erfahrung.
Die Tätigkeit in diesen anspruchsvollen Bereichen befähigt uns auch zu einer hochqualifizierten Beratung und Vertretung in weiteren Bereichen des zivilen Wirtschaftsrechts. So sind wir regelmäßig u.a. in folgenden Gebieten tätig:
- Unternehmensnachfolge
- Vertriebsrecht
- Kapitalmarktrecht
- Berufshaftungsrecht
- Kunstrecht
- Kompetenzen
- Corporate
- Real Estate
- Litigation
- Compliance
- weitere Rechtsgebiete
